Nachrichten » Bildung / Beruf

Vorstrafen und Co.: Was bei der Beamteneinstellung gilt

12.04.2017

Vorstrafen und Co.: Was bei der Beamteneinstellung gilt

Arbeitsrecht Beamter wird man auf Lebenszeit. Auch deshalb läuft die Einstellung etwas anders ab als bei Arbeitnehmern, die sich in der Wirtschaft bewerben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt ein paar Unterschiede. Heidelberg (dpa/tmn) - Wer Beamter werden möchte, unterliegt wesentlich engeren Einstellungsvoraus setzungen als ein Arbeitnehmer. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, erklärt einige Unterschiede. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf