Arbeitsrecht
Beamter wird man auf Lebenszeit. Auch deshalb läuft die Einstellung etwas anders ab als bei Arbeitnehmern, die sich in der Wirtschaft bewerben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt ein paar Unterschiede.
Heidelberg (dpa/tmn) - Wer Beamter werden möchte, unterliegt wesentlich engeren Einstellungsvoraus setzungen als ein Arbeitnehmer. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, erklärt einige Unterschiede.
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