Recht auf Reisen
Wer zu spät am Check-in-Schalter erscheint, muss die Konsequenzen selbst tragen. Auch wenn nachvollziehbare Gründe für die Verspätung vorliegen, muss die Airline den Schalter nicht wieder öffnen, wie ein Gericht befand.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer erst nach dem Schließen des Schalters am Flughafen erscheint, hat Pech gehabt. Die Fluggesellschaft ist nicht gehalten, den Schalter wieder zu öffnen oder den Check-in anderweitig zu ermöglichen.
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