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Im Job geschlafen - Fristlose Kündigung unzulässig

01.10.2013

Im Job geschlafen - Fristlose Kündigung unzulässig

Hält ein Mitarbeiter während der Arbeit ein Nickerchen, ist das in der Regel kein Grund für eine fristlose Kündigung. Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung ausspricht, entschied das Landesarbeitsgeric ht Hessen. ...weiterlesen
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