Quer zum Text
Ein Arbeitszeugnis kann großen Einfluss auf die berufliche Zukunft eines Mitarbeiters haben. Daher sollte das Dokument keine groben Formfehler aufweisen. Ein Urteil zeigt, das auch eine unübliche Unterschrift nicht hingenommen werden muss.
Hamm (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen ein Arbeitszeugnis mit einer untypischen Unterschrift nicht akzeptieren. Der Geschäftsführer darf ein Zeugnis weder mit einem einzigen Buchstaben, noch mit dem ganzen Namen quer zum Text unterschreiben.
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