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Bezeichnung als Kollegenschwein ist kein Kündigungsgrund

07.09.2015

Bezeichnung als Kollegenschwein ist kein Kündigungsgrund

Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen. Allerdings muss der Arbeitgeber bei einem Rauswurf die Verhältnismäßigkei t wahren. Eine einmalige Beleidigung als Kollegenschwein im vertraulichen Gespräch reicht nicht aus. ...weiterlesen
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