Gerichtsurteil
Wer zahlt, wenn es Mängel bei einer Pauschalreise gibt - Veranstalter oder Reisebüro? An wen kann sich der Kunde wenden? Ein Gerichtsurteil stellt das klar.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn während einer Pauschalreise Mängel auftreten, richten sich Urlauber üblicherweise an den Veranstalter. Doch es gibt auch Fälle, in denen das Reisebüro verantwortlich ist.
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