Freistellung als Druckmittel - Chef muss Entschädigung zahlen
17.02.2014
Freistellung als Druckmittel - Chef muss Entschädigung zahlen
Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Chef sie von der Arbeit freistellt, um sie aus dem Job zu drängen. Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. ...weiterlesen