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Freistellung als Druckmittel - Chef muss Entschädigung zahlen

17.02.2014

Freistellung als Druckmittel - Chef muss Entschädigung zahlen

Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Chef sie von der Arbeit freistellt, um sie aus dem Job zu drängen. Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. ...weiterlesen
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