Nachrichten » Auto

30.10.2015

Fahrtenbuchauflage nach schwerem Verkehrsverstoß

Wird bei einer Verkehrswidrigkeit der Fahrer nicht ermittelt, kann der Fahrzeughalter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen - vor allem wenn es sich um einen schweren Verstoß handelt. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). ...weiterlesen
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