Infektionsschutz
In der Gastronomie, im Einzelhandel, im Friseursalon: In Zeiten von Corona sind Beschäftigte dazu verpflichtet, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen?
Köln (dpa/tmn) - Nach wochenlangen Schließungen gelten nun an vielen Arbeitsplätzen besondere Hygieneregeln. In Restaurants etwa oder in Kosmetikstudios müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Maske tragen. Muss der Arbeitgeber dann für die Kosten aufkommen?
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