Arbeitsrecht
Kommt ein Kind zur Welt, wollen viele ihre Tage lieber erstmal mit dem Neuankömmling statt auf Arbeit verbringen. Dank Elternzeit kein Problem. Bei Zeitverträgen gibt es aber ein Detail zu beachten.
Berlin (dpa/tmn) - Viele Beschäftigte wollen nach der Geburt des Kindes oder zu einem späteren Zeitpunkt in Elternzeit gehen. Doch geht das auch, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat?
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