Nachrichten » Auto

22.01.2016

Fahrtenbuch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer

Ein Fahrzeughalter muss auch dann ein Fahrtenbuch führen, wenn der Verkehrsverstoß von einem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Das gilt, wenn sich andernfalls nicht ermitteln lässt, wer den Verstoß begangen hat. ...weiterlesen
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