Grundsatzurteil
Ein Junge ordert am Telefon Extras für ein Computerspiel. Für die Mutter ist die Rechnung ein Schock: gut 1250 Euro. Nun entlässt der BGH die Frau aus der Haftung. Das Urteil kommt nicht nur Eltern zugute.
Karlsruhe (dpa) - Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnumm ern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung zahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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