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Einstellung: Betriebsrat darf nur vorhandene Akten fordern

06.04.2017

Einstellung: Betriebsrat darf nur vorhandene Akten fordern

Streit um Schutzerklärung Ein neuer Mitarbeiter soll eingestellt werden, und der Betriebsrat muss dem zustimmen. Der verweigert seine Zustimmung, da seiner Ansicht nach Unterlagen fehlen. Zu Recht? München (dpa/tmn) - In Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Einstellung von Bewerbern der Betriebsrat zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber dem Gremium alle vorhandenen Bewerbungsunterlag en des Kandidaten vorlegen - aber auch nur diese. ...weiterlesen
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