Streit um Schutzerklärung Ein neuer Mitarbeiter soll eingestellt werden, und der Betriebsrat muss dem zustimmen. Der verweigert seine Zustimmung, da seiner Ansicht nach Unterlagen fehlen. Zu Recht? München (dpa/tmn) - In Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Einstellung von Bewerbern der Betriebsrat zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber dem Gremium alle vorhandenen Bewerbungsunterlag en des Kandidaten vorlegen - aber auch nur diese.
...weiterlesen