EuGH-Urteil
Innerhalb Eurpas haben Fluggäste bei Verspätungen ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe wurde nun durch ein Urteil des EuGH begrenzt.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen Grenzen gesetzt. Bei der für die Höhe einer Erstattung maßgeblichen Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen sei die Luftlinienentfernu ng ausschlaggebend, entschieden die Richter.
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