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07.09.2017

Dashcam-Bilder dürfen im Zivilprozess verwendet werden

Kein Eingriff in Privatsphäre Ein Unfall auf der A5, ein Lastwagen fährt auf ein Auto auf. Eine Kamera auf dem Lkw-Armaturenbrett filmt alles mit - zum Ärger des Pkw-Fahrers, der seine Privatsphäre verletzt sieht. Dürfen die Bilder zur Beweisführung genutzt werden? Nürnberg (dpa) - Bilder von Armaturenbrett-Kam eras dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intim- oder Privatsphäre eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Hinweisbeschluss. ...weiterlesen
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