Wartzeit oder Pause?
Entspricht das Überwachen von Taxifahrern durch einen Signalknopf dem Bundesdatenschutzg esetz? Mit dieser Frage befasste sich das Arbeitsgericht Berlin und kam zu einem arbeitnehmerfreund lichen Urteil.
Berlin (dpa/tmn) - Wartet ein Taxifahrer auf Passagiere, gilt das als Arbeitszeit. Deshalb muss die Wartezeit auch bezahlt werden - ohne dass sich der Fahrer dabei permanent arbeitsbereit melden muss.
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