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Mieter dürfen auch nachts baden und duschen

22.02.2016

Mieter dürfen auch nachts baden und duschen

Ein entspannendes Vollbad dürfen Mieter auch mitten in der Nacht genießen. Schreibt die Hausordnung bestimmte Bade- oder Dusch-Zeiten vor, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund. ...weiterlesen
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