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Arbeitgeber in Flugblatt beleidigt: Kündigung droht

21.01.2016

Arbeitgeber in Flugblatt beleidigt: Kündigung droht

Mitarbeitern ist es nicht erlaubt, Flugblätter zu verteilen, die den Arbeitgeber schlechtmachen. Allerdings ist eine Kündigung dann nicht gerechtfertigt, wenn ein solches Flugblatt nur an einen einzigen Betriebsangehörige n verteilt wurde. ...weiterlesen
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