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Glas Wein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

26.10.2015

Glas Wein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Wer als Servicemitarbeiter auf Kosten des Arbeitgebers ein Glas Wein trinkt, darf nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss Mitarbeiter erst abmahnen, und zwar auch dann, wenn im Betrieb ein Alkoholverbot gilt. ...weiterlesen
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