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BGH: Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch

01.08.2013

BGH: Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch

Privatleute haben bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keinen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil betrifft die Beschäftigung von Handwerkern im privaten Bereich, die ohne Rechnung arbeiten. ...weiterlesen
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