Keine Sonderregelung: Kündigungsfrist bei Haushaltshilfen
01.08.2016
Keine Sonderregelung: Kündigungsfrist bei Haushaltshilfen
Die Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach der Länge des Arbeitsverhältniss es. Ab zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist bis hin zu einer siebenmonatigen Kündigungsfrist bei 20 Jahren Betriebszugehörigk eit. ...weiterlesen