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Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung

15.09.2014

Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung

Mitarbeiter halten sich bei ihrem Chef besser mit nicht jugendfreien Scherzen zurück. In einem vor dem Arbeitsgericht Regensburg verhandelten Fall hatte unsittlicher Humor zu einem Rausschmiss geführt. ...weiterlesen
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