Nachrichten » Auto

23.05.2014

Ohne Anhörung keine Haftung für Parkverstoß

Ein Fahrzeughalter muss die Kosten für einen Parkverstoß und das Verfahren nur dann zahlen, wenn die Behörde ihn angehört hat. Zuvor muss er jedoch darauf hingewiesen werden, dass er möglicherweise die Verfahrenskosten übernehmen muss. ...weiterlesen
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