Gericht
Tagt der Betriebsrat lange, möchte man komfortabel sitzen. Allerdings steht dem Gremium keine Ausstattung zu, die über dem Niveau des Unternehmens liegt, zeigt eine Gerichtsentscheidu ng.
Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Für die Ausstattung des Betriebsratsbüros dürfen keine Sonderlocken gelten. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 TaBV 25/19).
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