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Reise mit Zug-zum-Flug-Ticket: Veranstalter kann haften

05.09.2017

Reise mit Zug-zum-Flug-Ticket: Veranstalter kann haften

Verantwortung bei Zeitverzug Verspätungen sind immer ärgerlich, dies gilt auch für Urlauber. Verpasst man durch eine Verzögerung auch noch die Anschlussverbindun g, kann es schnell teuer werden. Inwieweit Anbieter eines Zug-zum-Flug-Ticke ts für den Schaden haftbar sind, zeigt ein Fall aus Hannover. Hannover (dpa/tmn) - Wenn ein Reiseveranstalter die Bahnfahrt zum Flughafen als eigene Leistung bewirbt, ist er auch bei einer Verspätung des Zuges verantwortlich - und muss entsprechende Mehrkosten des Urlaubers erstatten. ...weiterlesen
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