Geneseung nicht beeinträchtigt
Bei einer Krankschreibung müssen Arbeitnehmer nicht immer zu Hause bleiben. Das macht auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin klar. Demnach ist es nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund, wenn Mitarbeiter, die sich krank gemeldet haben, einen Abendkurs besuchen.
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer dürfen auch zum Abendstudium gehen, wenn sie krankgeschrieben sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihre Genesung durch den Besuch des Abendstudiums nicht beeinträchtigt wird.
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