Verkehrsrecht
Bei Regen herrscht schlechte Sicht, und dann parkt da auch noch ein SUV im Halteverbot. Wer trägt die Schuld, wenn in einer solchen Situation ein Unfall passiert? Ein Gericht hat das nun entschieden.
Hamburg (dpa/tmn) - Wer als Autofahrer bei Regen und schlechter Sicht seine Fahrweise nicht anpasst, muss nach einem Unfall in der Regel größtenteils haften. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner mit einem großen Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 306 O 207/19), auf das der ADAC aufmerksam macht.
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