Handyverbot: Arbeitgeber muss Betriebsrat miteinbeziehen
22.02.2016
Handyverbot: Arbeitgeber muss Betriebsrat miteinbeziehen
Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit pauschal verbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München. ...weiterlesen