BGH-Urteil
Eine Leasing-Kundin schließt vertragsgemäß eine Vollkaskoversicher ung ab. Das geleaste Auto wird später gestohlen. Hat sie Anspruch auf einen Teil der Versicherungssumme ? Dazu gibt es nun ein Urteil aus Karlsruhe.
Karlsruhe (dpa) - Wird ein geleastes Auto gestohlen, steht die Neupreis-Entschädi gung aus einer Vollkaskoversicher ung dem Kunden und nicht der Leasingfirma zu. Alles andere wäre unbillig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem nun veröffentlichten Urteil. (Az. VIII ZR 389/18)
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