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29.01.2018

Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt: Ersatzreise wird erstattet

Oberlandesgericht Köln Wenn die lang herbeigesehnte Kreuzfahrt plötzlich vom Veranstalter abgesagt wird, ist die Enttäuschung meist groß. Welche Rechte Urlauber in diesem Fall haben, hat das OLG Köln in einem Urteil geklärt. Köln (dpa/tmn) - Es ist ein ärgerlicher Fall: Der Reiseveranstalter sagt eine Kreuzfahrt ganz kurzfristig ersatzlos ab. In diesem Fall steht dem Urlauber nicht nur eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu - der Veranstalter muss auch die Kosten für eine angemessene Ersatzreise zahlen. ...weiterlesen
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