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Aus Spaß darf keine Sachbeschädigung werden

24.10.2015

Aus Spaß darf keine Sachbeschädigung werden

Stuttgart tmnWer nichts Süßes gibt, kann Saures erwarten. So besagt es jedenfalls der Halloween-Brauch. Graffiti an der Hauswand, Böller der Quark im Briefkasten, verwüstete Blumenbeete, rohe Eier an ... ...weiterlesen
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