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E-Mail-Accounts nach Kündigung nicht sofort löschen

18.03.2013

E-Mail-Accounts nach Kündigung nicht sofort löschen

Legt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen E-Mail-Account an, darf er diesen nach einer Kündigung nicht ungefragt löschen. Sonst kann der Gekündigte Anspruch auf Schadenersatz erheben. ...weiterlesen
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