Nachrichten » Bildung / Beruf

02.09.2017

Kein Ausschluss

Köln tmnArbeitgeber dürfen einzelne Mitarbeiter nicht von Betriebsausflügen oder -feiern ausschließen. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestellt sind. Das geht aus einem Urteil d ... ...weiterlesen
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