Nachrichten » Auto

31.03.2017

Anscheinsbeweis nicht entkräftet: Wartepflichtige haftet

Gesetz der Straße An Kreuzungen geht es eng zu. Will man rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen, muss man gut aufpassen. Denn ein eben noch auf der linken Spur fahrender Wagen kann plötzlich auf die rechte Spur wechseln - beide Autos stoßen zusammen. Wer haftet dann? Hamburg (dpa/tmn) - Wer ohne Vorfahrt in eine andere Straße abbiegt und dabei mit einem anderen Auto zusammenstößt, haftet für die Unfallschäden. Denn es spricht der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Wartepflichtige als Verursacher gilt. Es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen. ...weiterlesen
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