Urteil
Gibt es im Unternehmen weniger Arbeit, können betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt sein. Dieser Kündigungsgrund zählt aber nicht, wenn fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
Frankfurt/Main/Köl n (dpa/tmn) - Eine betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten ist unwirksam, wenn ein Arbeitgeber weiterhin Leiharbeitnehmer beschäftigt.
...weiterlesen