Rechtsprechung
Arbeitgeber dürfen nicht ohne weiteres Detektive auf ihre Mitarbeiter ansetzen. Das Landesgericht Baden-Württemberg gab dem Einspruch eines Mitarbeiters statt. Dieser war während seiner Krankschreibung von Detektiven überwacht worden.
Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf Kontrollen anordnen, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt. Einen Detektiv kann er allerdings nur einschalten, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
...weiterlesen