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Arbeitgeber darf Detektiv nur wegen Straftat einschalten

17.07.2017

Arbeitgeber darf Detektiv nur wegen Straftat einschalten

Rechtsprechung Arbeitgeber dürfen nicht ohne weiteres Detektive auf ihre Mitarbeiter ansetzen. Das Landesgericht Baden-Württemberg gab dem Einspruch eines Mitarbeiters statt. Dieser war während seiner Krankschreibung von Detektiven überwacht worden. Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf Kontrollen anordnen, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt. Einen Detektiv kann er allerdings nur einschalten, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. ...weiterlesen
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