Irritierend für Autofahrer
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, dass das Licht am Fahrrad funktioniert. Dabei müssen Radfahrer auf Typ, Material und Position der Lichter achten.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Sie sind zwar auffällig, können aber irritieren: Blinkende Lampen am Fahrrad sind daher nicht erlaubt. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfale n (ADFC NRW) hin. Fahrradlicht muss durchgängig strahlen: weißlich nach vorn, rot nach hinten.
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