Nachrichten » Auto

07.11.2016

Blinklichter am Fahrrad sind verboten

Irritierend für Autofahrer Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, dass das Licht am Fahrrad funktioniert. Dabei müssen Radfahrer auf Typ, Material und Position der Lichter achten. Düsseldorf (dpa/tmn) - Sie sind zwar auffällig, können aber irritieren: Blinkende Lampen am Fahrrad sind daher nicht erlaubt. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfale n (ADFC NRW) hin. Fahrradlicht muss durchgängig strahlen: weißlich nach vorn, rot nach hinten. ...weiterlesen
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