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Verhalten in der Freizeit kann Kündigung rechtfertigen

07.11.2016

Verhalten in der Freizeit kann Kündigung rechtfertigen

Ausnahmefall Eigentlich geht es keinen Arbeitgeber etwas an, wie Mitarbeiter ihre Freizeit verbringen - das ist grundsätzlich Privatsache. In wenigen Fällen gilt dieser Grundsatz jedoch nicht. Es kann sogar zur Kündigung kommen. Freiburg (dpa/tmn) - Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 11/2016). ...weiterlesen
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