Ausnahmefall
Eigentlich geht es keinen Arbeitgeber etwas an, wie Mitarbeiter ihre Freizeit verbringen - das ist grundsätzlich Privatsache. In wenigen Fällen gilt dieser Grundsatz jedoch nicht. Es kann sogar zur Kündigung kommen.
Freiburg (dpa/tmn) - Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 11/2016).
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