Gerichtsurteil
Zu einer Flugverspätung kann es aus den unterschiedlichste n Gründen kommen. In manchen Fällen können sich Airlines auf außergewöhnliche Umstände berufen und müssen keine Entschädigung zahlen. Eine verstopfte Bordtoilette zählt allerdings nicht dazu.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn sich eine Flugreise wegen einer verstopften Bordto ilette stark verspätet, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
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