Bauherr hat nicht immer Anspruch auf Nachbesserung
Werden an einem Gebäude Baumängel nur unzureichend behoben, kann der Bauherr keine Nachbesserung verlangen. Zumindest nicht, wenn die beauftragte Firma aus Kulanz tätig geworden ist und einen Anspruch schriftlich ausgeschlossen hat. ...weiterlesen