Nachrichten » Auto

15.01.2016

Schlechter Straßenzustand allein begründet keine Haftung

Ein schlechter Zustand der Straße allein begründet keine Haftung der Kommune. Kann eine Kommune nachweisen, dass sie die Straßen regelmäßig kontrolliert, müssen Autofahrer einen Schaden im Zweifel auf eigene Kosten beheben. ...weiterlesen
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