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02.11.2020

Einspruch nach Bußgeldbescheid hat maximal 14 Tage Zeit

Verstoß im Straßenverkehr Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt und erwischt wird, muss zahlen. Doch was, wenn der Bußgeldbescheid vielleicht fehlerhaft war? Betroffene sollten schnell handeln, um sich wehren zu können. Berlin (dpa/tmn) - Wer wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid bekommt, hat ab der Zustellung 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das dafür maßgebliche Datum finden Betroffene auf dem Einwurfeinschreibe n. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. ...weiterlesen
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