Nachrichten » Haus / Garten

17.10.2015

Vermieter muss

Berlin tmnEinbruchschäden an Wohnungstür oder Fenster muss der Vermieter beseitigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Sollte ein Vermieter das nicht tun, darf der Mieter die Miete ... ...weiterlesen
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