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Ignorieren erlaubt: Job-Anrufe in der Freizeit

25.07.2016

Ignorieren erlaubt: Job-Anrufe in der Freizeit

Nach Feierabend klingelt das Handy: Die Nummer kennt man, es ist die Arbeit. Rangehen oder nicht? Prinzipiell gilt: In der Regel ist man nicht verpflichtet, solche Anrufe anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. ...weiterlesen
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