Nachrichten » Auto

16.10.2015

Reparaturkosten dürfen Wiederbeschaffungswert übersteigen

Ein Unfallopfer kann sein Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungs wertes betragen. Außerdem dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten bis zu 10 Prozent über denen liegen, die ein Sachverständiger geschätzt hat. ...weiterlesen
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