Nachrichten » Bildung / Beruf

Kein Dienstunfall: Hautallergie durch Druckerstaub

25.07.2016

Kein Dienstunfall: Hautallergie durch Druckerstaub

Eine Hautallergie durch Tonerstaub in der Büroluft und an den Akten ist nach einem Gerichtsbeschluss kein Dienstunfall. Geklagt hatte ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen, wie das Oberverwaltungsger icht Münster mitteilt. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf