Kein Dienstunfall: Hautallergie durch Druckerstaub
25.07.2016
Kein Dienstunfall: Hautallergie durch Druckerstaub
Eine Hautallergie durch Tonerstaub in der Büroluft und an den Akten ist nach einem Gerichtsbeschluss kein Dienstunfall. Geklagt hatte ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen, wie das Oberverwaltungsger icht Münster mitteilt. ...weiterlesen