Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt
04.05.2016
Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt
Ein feuchter Keller ist ein Mietminderungsgrun d. Das gilt auch dann, wenn der vermietete Raum nicht zur Wohnfläche zählt. Kann der Mieter den mitvermieten Keller nicht nutzen, ist eine Minderungsquote von drei Prozent der Bruttomiete angemessen. ...weiterlesen