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Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt

04.05.2016

Bei feuchtem Keller ist eine Mietminderung erlaubt

Ein feuchter Keller ist ein Mietminderungsgrun d. Das gilt auch dann, wenn der vermietete Raum nicht zur Wohnfläche zählt. Kann der Mieter den mitvermieten Keller nicht nutzen, ist eine Minderungsquote von drei Prozent der Bruttomiete angemessen. ...weiterlesen
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