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Keine Entschädigung bei rechtzeitiger Umbuchungsinformation

01.11.2016

Keine Entschädigung bei rechtzeitiger Umbuchungsinformation

Ausgleichszahlunge n Auch im Flugverkehr läuft nicht immer alles nach Plan. Deswegen kommt es gelegentlich vor, dass die Gesellschaften ihre Gäste umbuchen müssen. Ausgleichszahlunge n stehen den Passagieren nur unter bestimmten Bedingungen zu. Düsseldorf (dpa/tmn) - Informiert eine Fluggesellschaft die Passagiere frühzeitig über eine Umbuchung, steht diesen keine Ausgleichszahlung zu. Der Anspruch entfällt, wenn die Fluggesellschaft die Gäste mindestens zwei Wochen vor dem Abflug über die Planänderung in Kenntnis setzt. ...weiterlesen
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