Das darf nicht sein
Wer eine Reise bucht, muss in der Regel anzahlen. Zu hoch darf diese Summe aber nicht sein. Ein Gerichtsurteil bringt Klarheit.
Celle (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter darf nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen - etwa wenn er selbst nach der Buchung sofort hohe Vorauszahlungen an Airlines oder Hotels leisten muss. Das hat 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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