Verdacht auf schweren Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung
23.09.2013
Verdacht auf schweren Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung
Arbeitnehmern droht bei grobem Fehlverhalten die fristlose Kündigung. Nicht immer muss der Arbeitgeber dafür einen vollständigen Nachweis erbringen. Wie ein Gerichtsurteil in Rheinland-Pfalz zeigt, kann ein dringender Verdacht ausreichen. ...weiterlesen