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Verdacht auf schweren Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung

23.09.2013

Verdacht auf schweren Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung

Arbeitnehmern droht bei grobem Fehlverhalten die fristlose Kündigung. Nicht immer muss der Arbeitgeber dafür einen vollständigen Nachweis erbringen. Wie ein Gerichtsurteil in Rheinland-Pfalz zeigt, kann ein dringender Verdacht ausreichen. ...weiterlesen
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